Die Beauty2Go-Lounge ist eine eigenständige Eventreihe seit 2018.
Ausserdem bietet die Beauty2Go-Lounge mit Ihrer Expertise Leistungen für Menschen und Marken, insbesondere im Event und Marketingbereich: Beratung, Strategie, Media, Produktion, Vermittlung und Network. Die B2G ist Teil von Together.Partners (www.together.partners).
Wir möchten die Zusammenarbeit mit unseren Kunden fü r alle Seiten fair und transparent gestalten. Daher gelten die folgenden Geschäftsbedingungen für alle Verträge und vertragsähnliche Vorgänge (bspw. Vorgespräche, Angebote, Kündigungen etc.) von der Beauty2Go-Lounge – im Folgenden B2G – und ihrer Geschäftspartner und Kunden – im Folgenden Kunden, sofern diese nicht als Verbraucher handeln. Sie finden auch Anwendung für alle Netzwerkpartner der B2G, Subunternehmer, Künstler oder sonstige Dienstleister. Die Geschäftsbedingungen sind jederzeit nachzulesen.

 

Die Beauty2Go-Lounge ist eine eigenständige Eventreihe seit 2018.
Ausserdem bietet die Beauty2Go-Lounge mit Ihrer Expertise Leistungen für Menschen und Marken, insbesondere im Event und Marketingbereich: Beratung, Strategie, Media, Produktion, Vermittlung und Network. B2G ist Teil von Together.Partners (www.together.partners).
Wir möchten die Zusammenarbeit mit unseren Kunden für alle Seiten fair und transparent gestalten. Daher gelten die folgenden Geschäftsbedingungen für alle Verträge und vertragsähnliche Vorgänge (bspw. Vorgespräche, Angebote, Kündigungen etc.) von der Beauty2Go-Lounge – im Folgenden B2G – und ihrer Geschäftspartner und Kunden – im Folgenden Kunden, sofern diese nicht als Verbraucher handeln. Sie finden auch Anwendung für alle Netzwerkpartner der B2G, Subunternehmer, Künstler oder sonstige Dienstleister. Die Geschäftsbedingungen sind jederzeit nachzulesen. 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ANGEBOTE

Die B2G erstellt Angebote regelmäßig nur in Text- oder Schriftform (bspw. per E-Mail, PDF oder Brief); wenn ein schriftliches Angebot vorliegt, sind mündliche Zusatzvereinbarungen nicht gültig. Falls nicht anders gekennzeichnet, kann der Kunde das Angebot innerhalb von zwei Wochen annehmen; danach erlischt unser Angebot. Nur ausnahmsweise, etwa bei Zusatzaufträgen mit kurzer Realisierungsfrist, werden Angebote mündlich gemacht; diese können nur sofort angenommen werden. Mit Annahme eines Angebots erklärt der Kunde die Zustimmung zu diesen AGB. Vertragsbestandteil wird ebenfalls falls nicht abweichend vereinbart, gelten die dort aufgeführten Vergütungssätze.

BRIEFING

In der Regel erhält die B2G in den ersten Tagen der Zusammenarbeit vom Kunden ein Briefing, bzw. erstellt gemeinsam mit ihm ein Briefing. Die Ergebnisse dieses Briefings – das der B2G in Text oder Schriftform vorliegen muss – werden verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn die B2G diesem nicht innerhalb von 5 Werktagen widerspricht.

MITWIRKUNGSPFLICHT DES KUNDEN

Der Kunde verpflichtet sich zur Mitwirkung bei der Vertragsausführung. Er wird die Leistungserbringung durch die B2G unterstützen und zur Erfüllung des Vertrages beitragen. Die Mitwirkung ist eine essentielle vertragliche Verpflichtung des Kunden, sofern die Durchführung des Vertrags ohne sein Zutun nicht möglich oder Handlungsmöglichkeiten, Locations oder Equipment in seinem Einflussbereich liegen. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, die B2G die für die Leistungserbringung benötigten Daten, Unterlagen, Produktinformationen und Vorlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. 

Für die Durchführung von Events und Veranstaltungen, und wenn der Kunde Locations, Räume oder Flächen zur Verfügung stellt, gelten zusätzlich die Vereinbarungen „Events“.

Überlässt die B2G dem Kunden Equipment oder Gegenstände jeglicher Art, trägt der Kunde Gewähr für die rechtzeitige und unversehrte Rückgabe. Für eine Ersatzpflicht des Kunden ist der Wiederbeschaffungswert zu Grunde zu legen.

Sofern die B2G auf Veranlassung des Kunden Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnungen in Auftrag gibt, haftet sie nicht für Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer. Die B2G tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf. Die jeweiligen Auftragnehmer sind keine Erfüllungsgehilfen der B2G. Die B2G trifft lediglich ein Auswahlverschulden.

Wenn und soweit Arbeitsschritte oder Zwischenergebnisse an den Kunden übermittelt werden, die Grundlage für die weitere Vertragsabwicklung sind (bspw. Konzepte, Layouts, Planungen etc.), so verpflichtet sich der Kunde, diese unverzüglich zu prüfen. Stellt er hierbei Mängel fest, hat er diese unverzüglich nachweislich unter genauer Bezeichnung der Mängel zu rügen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht unverzüglich entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch am 3. Arbeitstag nach Übermittlung schriftlich zu rügen. Wird die Rüge durch den Kunden ganz oder teilweise unterlassen oder erfolgt sie nicht rechtzeitig, so gilt die Leistung als ordnungsgemäß erbracht. Die B2G behält in diesem Fall das Recht auf die volle vereinbarte Gegenleistung. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, mögliche Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. 

Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Behandlung von Steuerpflichten und Abgaben aller Art selbst verantwortlich; die B2G hat keinerlei Verpflichtung zur Aufklärung oder Beratung in diesem Zusammenhang – selbst, wenn im Rahmen der Vertragsabwicklung Hinweise hierzu gegeben werden. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, sämtliche Gebühren an Verwertungsgesellschaften (bspw. GEMA, VG Bild-Kunst) im Rahmen der Zusammenarbeit zu übernehmen. Dies gilt unabhängig davon, wer im konkreten Fall die Gebührenpflicht ausgelöst hat; von der B2G verauslagte Gebühren werden vom Kunden gegen Nachweis erstattet. 

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass bei Auftragsvergabe im künstlerischen Bereich regelmäßig eine Abgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) zu leisten ist. Die Abgabepflicht entsteht unabhängig davon, ob der Künstler diese ausweist oder anmeldet (kuenstlersozialkasse.de). Der Kunde erklärt ausdrücklich, die Anmelde- und Abgabepflicht zu übernehmen und der B2G auf Anforderung nachzuweisen. Dies gilt auch dann, wenn die künstlerische Tätigkeit, die die Abgabepflicht auslöst, von die B2G für den Kunden in Auftrag gegeben wird. Der Kunde stellt die B2G ausdrücklich von allen Zahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung an die KSK frei.

KUNDENZUFRIEDENHEIT 

Wir setzen sämtliche Ressourcen für eine optimale Leistung im Sinne der Kundenzufriedenheit ein; die Leistungen der B2G unterliegen regelmäßig rechtlichem Schutz – etwa als Geistiges Eigentum . Die B2G greift auf ein Netzwerk von Partnern zurück, beauftragt jedoch auch externe Dienstleister mit der Durchführung. Wir sind sehr sorgfältig bei der Auswahl dieser Dritten; dem Kunden steht dabei allerdings kein Weisungs- oder Kontrollrecht zu. Auch ist die B2G nicht verpflichtet, Verträge oder Abrechnungen mit Dritten offenzulegen. Abweichendes gilt im Fall der Beauftragung im Namen des Kunden: siehe „Booking“.

Der Nachweis unserer Arbeit ist regelmäßig die erfolgreiche Durchführung von Events, Bookings oder anderer Ziele der Kunden. Eine detaillierte Dokumentation einzelner Leistungen (bspw. unserer Beratungsleistungen) nehmen wir nur ausnahmsweise vor (siehe dazu auch Beratung) .Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen aufgrund fehlender Leistungsnachweise zu verweigern. 

HÖHERE GEWALT 

Ereignisse höherer Gewalt (bspw. Naturkatastrophen, Streiks, epidemische Krankheiten) berechtigen die B2G, Projekte oder einzelne Veranstaltungen um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Vorlaufzeit zu verschieben; ein Schadensersatzanspruch des Kunden kann daraus nicht hergeleitet werden, selbst wenn dadurch wichtige Termine oder Ereignisse nicht eingehalten werden können oder nicht eintreten.

Der Erfolg unserer Kunden ist unsere Motivation und Grundlage der Arbeit der B2G. Jedoch können wir keine Gewähr übernehmen für die Realisierbarkeit oder die wirtschaftliche Verwertbarkeit von Konzepten, Ideen, Planungen oder ähnlichem; dies gilt insbesondere bei Beratungsleistungen. Auch übernimmt sie keine Gewähr dafür, dass ihren Konzepten, Ideen, Planungen etc. keine Rechte Dritter entgegenstehen.

VERGÜTUNG 

Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung, falls nicht ausdrücklich abweichend vereinbart die. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlungen sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungslegung ohne jeden Abzug fällig. Auch im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen ist die B2G jederzeit berechtigt, eine Leistung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen; einen entsprechenden Vorbehalt erklärt die B2G spätestens mit der Auftragsbestätigung.

Der Kunde wird der B2G auf Anforderung einen angemessenen Vorschuss zahlen, der maximal 50% des Auftragswertes entsprechen kann. Die B2G ist berechtigt, während der Laufzeit eines Auftrags Abschlagszahlungen zu verlangen und Teilleistungen in Rechnung zu stellen.

Der Kunde darf Ansprüche aus dem Vertrag nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung der B2G abtreten und nur, soweit die Interessen die B2G hierdurch nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als seine Forderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

VERTRAULICHKEIT

Wir sichern unseren Kunden die strikt vertrauliche Behandlung von Informationen oder Unterlagen zu, die uns im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden. Gleichermaßen sichert der Kunde eine entsprechend vertrauliche Behandlung zu, zumindest in der Art wie er eigene Informationen und Unterlagen vor unbefugtem Zugriff schützt. Der Kunde stellt sicher – und weist dies auf Anforderung durch die B2G nach –, dass Mitarbeiter und externe Dienstleister zur Vertraulichkeit verpflichtet wurden. Siehe dazu auch unsere Vereinbarung zur Datensicherheit.

SCHADENSERSATZ

Auf Schadensersatz haftet die B2G – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) beschränkt und begrenzt auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens, der den Rechnungsbetrag der betreffenden Leistung nicht überschreitet. Haftungsausschluss oder -begrenzung gelten nicht für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftungsbegrenzung gilt sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der B2G. 

INTEGRITÄT UNSERER NETZWERKE 

Die Integrität unserer Netzwerke und die unserer Kunden sind für uns unverzichtbare Grundsätze. Die von der B2G im Rahmen des Vertrags mit dem Kunden eingesetzten Personen oder Unternehmen unterliegen dem Konkurrenzschutz. Der Kunde verpflichtet sich, für die Dauer von 24 Monaten nach Ende des Vertragsverhältnisses, keine Vertragspartner der B2G direkt zu beauftragen oder an Dritte zu vermitteln, und zwar weder aushilfsweise, noch als Arbeitnehmer oder freier Dienstleister. Für jeden Fall des Verstoßes verwirkt der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe von € 5.000,00. Wird die B2G als Vermittler von Dienstleistungen, bspw. künstlerischen Darbietungen oder ähnlichem tätig, verpflichtet sich der Kunde entsprechend für 24 Monate keine Direktgeschäfte abzuschließen. In diesem Fall ist die B2G so zu stellen, als wäre das unerlaubte Direktgeschäft durch sie vermittelt worden. Die B2G hat in diesem Fall Anspruch auf Zahlung der üblichen Vermittlungsprovision, die der Kunde bzw. der Künstler an die B2G gezahlt hätte. Weitergehende Ersatzansprüche bleiben unberührt.

Die Vertragspartner verpflichten sich, unsachliche oder herabsetzende Äußerungen über den anderen Vertragspartner sowie weitere teilnehmende Partner, insbesondere in Hinblick auf organisatorische Vorgänge, technische Fragen oder Ähnliches, Dritten gegenüber zu unterlassen. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertrages.

GERICHTSSTAND

Für die Rechtsbeziehungen zwischen die B2G und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Klagen gegen die B2G ist Hamburg. Gerichtsstand für Ansprüche der B2G gegen den Kunden ist neben dem allgemeinen Gerichtsstand des Kunden nach Wahl der B2G auch Berlin. Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Geschäftsbedingungen hat nicht die gesamte Unwirksamkeit zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, ggf. anstelle der unwirksamen Klausel eine rechtswirksame Vereinbarung zu finden, die den Grundsätzen der Zusammenarbeit entspricht.

Stand: [14.07.2022]

B2G-Events

Die folgenden Geschäftsbedingungen „Eigene Events“ gelten für alle Verträge und vertragsähnliche Vorgänge (bspw. Vorgespräche, Angebote, Kündigungen etc.) der Beauty2Go-Lounge – im B2G – und ihrer Geschäftspartner und Kunden – im Folgenden Kunden oder Partner (einschließlich Netzwerkpartnerinnen, Subunternehmer, Künstler oder sonstige Dienstleister), bei denen die B2G als Veranstalter tätig wird; wie beispielsweise bei den Beauty2Go-Lounges zur Fashionweek. 

Grundsätzlich und ergänzend, falls diese Geschäftsbedingungen keine spezielle Regelung treffen, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

ANGEBOTE UND VERTRAGSSCHLUSS

Die B2G erstellt in der Regel ein Angebot in Textform (Partnerunterlagen). Dieses Angebot ist freibleibend und kann jederzeit geändert oder zurückgenommen werden; der Vertragsschluss erfolgt regelmäßig durch Übersendung einer Teilnahmebestätigung. Mit Vertragsschluss erkennt der Kunde/Partner diese Geschäftsbedingungen sowie die Teilnahmebedingungen und, soweit vorhanden, die einschlägige Hausordnung verbindlich an; er verpflichtet sich, eigene Angestellte und Erfüllungsgehilfen zu informieren und ggf. entsprechend vertraglich zu verpflichten. 

PFLICHTEN DER B2G

Die B2G übernimmt die Organisation, Beratung, Verbreitung und Durchführung der Veranstaltung unter Berücksichtigung aller erforderlichen Genehmigungen. Hierfür stellt die B2G dem Kunden einen Ansprechpartner zur Verfügung. 

Die B2G wird dem Kunden unter Berücksichtigung der gebuchten Kategorie eine Fläche zuteilen. Sie wird dabei die zur Verfügung stehende Veranstaltungsfläche, die technischen Anforderungen und konzeptionellen Belange der Veranstaltung einbeziehen. Platzierungswünsche des Kunden/ der Partnerfirmen werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Die Zuteilung, Abmessung oder Zuschnitt der Fläche, kann jederzeit geändert werden.

Die zugeteilte Standfläche wird rechtzeitig vor Aufbaubeginn gekennzeichnet. Reklamationen sind dem Veranstalter vor Ort unverzüglich mitzuteilen. Eine spätere Geltendmachung entbindet den Veranstalter von jeder Verpflichtung; ebenso ausgeschlossen sind Minderungsansprüche.

Die B2G setzt sich jederzeit dafür ein, die jeweilige Veranstaltung erfolgreich (etwa im Hinblick auf Besucherzahlen und Kundenzufriedenheit) durchzuführen. Sie übernimmt jedoch keinerlei Gewähr für die Erreichung eines bestimmten Zieles oder Erfolgs. 

Die B2G nimmt das Hausrecht während der Veranstaltung wahr. Sie behält sich vor, Besucher im Einzelfall nur dann zuzulassen, wenn diese ihr Einverständnis mit den Regularien der Veranstaltung erklären.

ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN

Vom Preis für die Teilnahme an der Veranstaltung (Standfläche) nicht umfasst sind folgende Leistungen, die jedoch individuell zugebucht werden können:

  • Personal (Hostessen, Stylisten, Make-Up Artisten, Fotografen)
  • Künstler (Sänger, Moderatoren, Artisten)
  • VIP und Influencer
  • Setting (Möbel, Blumen, Deko)
  • Eigene Events des Kunden (Pressetermin, Cocktail- oder Teatime etc.) siehe dazu auch „KUNDENEVENTS“
  • Pressearbeit

Der Kunde kann – je nach Verfügbarkeit – eigene Events oder Media Maßnahmen gegen Aufpreis bis max. 4 Wochen vor Veranstaltung zubuchen. Diese müssen inhaltlich und organisatorisch vorab abgestimmt werden. 

MITWIRKUNGSPFLICHT DES KUNDEN/PARTNERS

Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen oder Daten unverzüglich (innerhalb von drei Werktagen) nach Anforderung durch die B2G zu erteilen. Vorgegebene Formate und Vorlagen sind dabei verpflichtend. Der Kunde sichert zu, dass die mitgeteilten Informationen oder Daten richtig und vollständig sind; Änderungen sind der B2G unverzüglich in Textform mitzuteilen.

Benötigte Anschlüsse und andere techn. Voraussetzungen müssen spätestens bei Vertragsabschluss vom Partner bei der B2G angefragt werden, damit sie bei der Standvergabe vom Veranstalter berücksichtigt werden können; nachträgliche Anfragen werden gesondert berechnet (Anschluss und Verbrauch)

Wollen mehrere Partner oder Marken an einer Standfläche ausstellen, haben diese einen gemeinsamen Vertreter als Ansprechpartner zu benennen. Der Vertreter muss ausreichend bevollmächtigt sein und haftet für eventuelles Verschulden der Vollmachtgeber wie für eigenes Verschulden. In den Dokumenten oder Veröffentlichungen der B2G (Verzeichnissen, Social Media etc.) wird nur ein Partner (in der Regel Haupt-Partner) genannt. Die Nennung weiterer Partner kann gegen eine Gebühr von 50% des Einzelpreises zzgl. MwSt. pro weiterem Partner erfolgen.

SONSTIGE PFLICHTEN DES KUNDEN 

Der Kunde verpflichtet sich, vor, während und nach der Veranstaltung folgende Regeln zu beachten: 

  • Die zugewiesene oder gekennzeichnete Standfläche ist unbedingt genau einzuhalten; Überschreitungen – auch geringfügige – sind nicht möglich.
  • Die Einholung von (behördlichen) Genehmigungen und Einhaltung der gesetzlichen oder behördlichen Vorgaben (bspw. gewerberechtlich, polizeilich, gesundheitsrechtlich) Bestimmungen in Bezug auf den Stand obliegt ausschließlich dem Kunden. 
  • Technische Einrichtungen, insbesondere sicherheitsrelevante wie Feuermelder, Hydranten, elektrische Verteiler, Schalttafeln und Fernsprechverteiler, müssen unbedingt frei zugänglich bleiben.
  • Der Kunde ist für anfallende Steuern, die durch seine Aktivitäten ausgelöst werden, selbst verantwortlich (bspw. geldwerter Vorteil von „Goodiebags“ o.ä.). 
  • Wir weisen auf die Pflichten in Zusammenhang mit Verwertungsgesellschaften (GEMA etc.). Künstlersozialkasse u.ä. hin. 
  • Die Gestaltung des Standes unterliegt den Vorgaben bzw. der CI der Veranstaltung. Messestände ohne solche Gestaltung („Standard“-Messestände) sind nicht zugelassen. Die B2G stellt Bild -und Videomaterial zur Verfügung, das die vorgegebene Gestaltung veranschaulicht. 
  • Die Kennzeichnung der Flächen (mit Logo, Instagramkanal, Hashtag etc.) wird je nach Designvorgabe der Veranstaltung gestaltet. 
  • Mobiliar kann je nach Veranstaltungsort teilweise kostenfrei oder zur Miete gestellt werden, muss aber vom Veranstalter abgenommen werden. Hierzu hat der Partner dem Veranstalter den Gestaltungswunsch bis spät. 4 Wochen vor Veranstaltung einzureichen. 
  • Die Standplätze sind nach der Veranstaltung in sauberem und unversehrtem Zustand zu hinterlassen. Entstandene Schäden hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
  • Anfall von Verpackungsmaterial (Kisten, Folien, Paletten etc.) ist auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken. Sofern dies unverzichtbar ist, ist umweltfreundliches/recycelbares Material zu verwenden.
  • Abfall sind von jedem Partner selbst zu entsorgen. Anderenfalls werden die entstandenen Entsorgungskosten in Rechnung gestellt. Für zurückgelassenes Material werden 300,00 € pro angefangenem Kubikmeter in Rechnung gestellt.
  • Externe Dienstleister oder Gewerbetreibende aller Art (Fotografen, Blumenverkäufer, Schausteller, Sänger etc.) sind während der Veranstaltung nicht zugelassen; Ausnahmen sind nur nach vorheriger (!) Zustimmung der B2G in Textform (bspw. E-Mail) möglich.
  • Das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen und Getränke auf der Veranstaltung sowie der Einsatz von Einweggeschirr sind nicht gestattet. Der Verkauf von Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht zulässig.
  • Der Direktverkauf von Veranstaltungsstücken und die Abgabe von Mustern gegen Entgelt sind nicht gestattet, sofern sie nicht schriftlich beantragt und zugelassen wurden.
  • Der Kunde verpflichtet sich, auf unsachliche oder herabsetzende Äußerungen über die B2G oder andere Teilnehmer – vor, während und nach der Veranstaltung – zu verzichten
  • Ton- oder Bildaufnahmen bzw. Übertragungen des Kunden bedürfen immer der vorherigen Zustimmung der B2G.
  • Die allgemeine Bewirtung erfolgt regelmäßig exklusiv durch eine gastronomische Versorgung, die vertraglich ausschließlich für die Veranstaltung gebunden ist (Catering). Dies bezieht sich auch auf die Ausgabe von Speisen und Getränken am Veranstaltungsstand in kleinen Mengen (bitte hierzu die Veranstaltungsspezifische Partnerinformationen beachten). Der Kunde verpflichtet sich, Speisen und Getränke ausschließlich von diesem Catering zu beziehen und Personal und Besucher ausdrücklich hierauf hinzuweisen.

Pflichtenverstoß und Vertragsstrafe

Kommt der Kunde/Partner seinen o.g. Pflichten nicht oder nicht vollständig nach, so kann die B2G nach erfolgloser Abmahnung nach ihrer Wahl,

  • die unverzügliche Entfernung des Standes verlangen
  • vom Vertrag zurücktreten
  • eine Vertragsstrafe in Höhe von mindestens 1000,00 € zzgl. gesetzlicher MwSt. je Veranstaltungstag geltend machen.

Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Im Falle der Entfernung des Standes oder Rücktritt vom Vertrag bleibt der Anspruch auf Gegenleistung (Zahlung) erhalten; eine Rückgewähr geleisteter Zahlungen findet nicht statt. Gleiches gilt, wenn aufgrund des Pflichtverstoßes die Veranstaltung (etwa durch behördliches Einschreiten) eingeschränkt oder beendet werden muss.

BILD- UND TONAUFNAHMEN

Die B2G kann Ton-, Foto-, oder Filmaufnahmen o.ä. im Rahmen der Veranstaltung anfertigen lassen, die Personen und/oder Gegenstände wiedergeben (Persönlichkeitsrechte). Der Kunde erklärt sich mit der Anfertigung und Weiterverwendung dieser Aufnahmen zum Zwecke der Vermarktung der Veranstaltung und Eigenwerbung der B2G einverstanden. Er verpflichtet sich, eigene Angestellte, Dienstleister oder Besucher auf diese Regelung hinzuweisen und ggf. die Rechte seiner Vertragspartner einzuholen. Die B2G kann für die Einholung dieser Rechter einen Nachweis bereits vor oder während der Veranstaltung verlangen.

HAFTUNG

Wir weisen auf unsere beschränkte Haftung für Schäden hin. Den Partnern wird der Abschluss einer eigenen Haftpflicht- und Diebstahlsversicherung empfohlen.

Haftungsausschluss besteht ebenfalls bei baulichen Mängeln/Maßnahmen des Veranstaltungsortes, der technischen Ausstattung und dem gebuchten Personal oder Dienstleistungen.

RÜCKTRITTSRECHTE UND HÖHERE GEWALT

Der Kunde kann bis zum Tag der Veranstaltung gegen Zahlung einer pauschalisierten Aufwandsentschädigung zurücktreten. Die jeweilige Entschädigungssumme hängt von der Zeitspanne vor Beginn der Veranstaltung ab und ist der aktuellen Preisliste zu entnehmen.

Die B2G kann bis zum Tag der Veranstaltung jederzeit ohne Angaben von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen; bereits erbrachte Leistungen werden zurückgewährt.

Der Rücktritt bedarf der Textform (E-Mail). 

Muss die Veranstaltung infolge höherer Gewalt oder aus anderen, nicht von der B2G zu vertretenden Gründen, unterbrochen, ganz oder teilweise geräumt, verkürzt oder verlängert werden, so erwachsen dem Kunden hieraus weder Rücktritts- oder Kündigungsrechte noch sonstige Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche aus diesem Vertrag. Gleiches gilt, wenn die Veranstaltung aus den genannten Gründen verschoben oder abgesagt werden muss. 

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Alle Rechnungen sind innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen.
Im Übrigen gelten unsere Regelungen zur Vergütung.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Vertragsänderungen bedürfen der Form, die dem Vertragsschluss entspricht (in der Regel Schriftform). Ansprüche gegen die B2G verfallen in sechs Monaten, sofern dem die gesetzlichen Bestimmungen nicht entgegenstehen.

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der B2G

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KUNDENEVENTS

Die B2G setzt ihre langjährige Erfahrung zur Unterstützung und Beratung des Kunden bei Events und Veranstaltungen ein. Sie tritt jedoch nicht selbst als Veranstalter auf, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. 

PFLICHTEN DES VERANSTALTERS

Der Kunde ist als Veranstalter insbesondere gegenüber der Öffentlichkeit, Besuchern und Behörden verantwortlich. Er ist daher verpflichtet, alle öffentlich-rechtlichen Bestimmungen und Auflagen, insbesondere gemäß der Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Versammlungsstättenverordnung), einzuhalten. Der Kunde verpflichtet sich als Veranstalter, eine angemessene Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (bezogen auf die Laufzeit der Veranstaltung) abzuschließen und der B2G unaufgefordert eine entsprechende Police vorzulegen.

Stellt der Kunde Flächen oder Räumlichkeiten zur Verfügung (bspw. für eine Veranstaltung, ein Event oder Projekt), ist er dafür verantwortlich, dass diese zu dem Zweck geeignet und behördlich zugelassen sind. Der Kunde trägt Gewähr dafür, 

  • Räume, Flächen, Zufahrtswege etc. rechtzeitig gegen Gefahren zu sichern (Verkehrssicherungspflicht)
  • Erforderliche behördliche Genehmigungen rechtzeitig und umfassend einzuholen
  • Ggf. notwendige Zustimmungen von Eigentümern, Anwohnern etc. einzuholen
  • Auf Anforderung durch die Agentur den Abschluss geeigneter Versicherungen (bspw. Haftpflicht, Ausfallversicherung) nachzuweisen.
  • Genehmigungen für DGSVO, Foto- und Filmrechte einzuholen

Der Kunde stellt die B2G von jeglichen Schadensersatzansprüchen Dritter frei, die sich aus der Verletzung einer der genannten Obliegenheiten ergeben.

TEILNAHME

Die B2G behält sich vor, für Veranstaltungen des Kunden im Einzelfall Teilnahmebedingungen vorzusehen und die Teilnahme an der Veranstaltung von einer ausdrücklichen Einverständniserklärung mit solchen Teilnahmebedingungen abhängig zu machen. Die Agentur ist berechtigt, einzelne Teilnehmer von Veranstaltungen des Kunden auszuschließen, wenn wichtige Gründe dafür vorliegen oder die sichere oder reibungslose Durchführung der Veranstaltung gefährdet erscheint.

Gewährleistung

Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so hat der Kunde unverzüglich den Leistungsmangel zu rügen und Abhilfe zu verlangen. Erfolgt die Rüge des Mangels nicht unverzüglich, so kann der Kunde keine Minderung wegen Schlechterfüllung verlangen. Die B2G ist berechtigt, vergleichbare Ersatzleistungen anzubieten, die der Kunde nur aus erkennbarem und wichtigem Grund ablehnen kann. Als wichtiger Grund gilt etwa die Änderung des Gesamtzuschnitts der gebuchten Veranstaltung.

Unsere Beratungsleistungen, etwa im Bereich Strategie, Konzept, Media und Kooperationen, bauen auf den speziellen Skills und Erfahrungen unseres Netzwerks auf. So garantieren wir unseren Kunden eine spezielle und genau zugeschnittene Dienstleistung. 

MARKETING UND KOMMUNIKATION

Der Bereich Marketing und Kommunikation ist in besonders hohem Maße von Dynamiken abhängig, auf die die Marktteilnehmer teilweise nur begrenzt Einfluss haben. Die B2G übernimmt daher keine Gewähr für den Erfolg einer bestimmten Strategie oder Maßnahme. Beratungsleistungen werden mit verkehrsüblicher Sorgfalt erbracht, Gewähr für die Realisierbarkeit einer Strategie oder eines Vorhabens, oder das Erzielen eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs kann nicht übernommen werden. Darüber hinaus haftet die B2G nicht für Gewinnerwartungen des Kunden oder einen möglichen wirtschaftlichen Schaden.

EIGENVERANTWORLICHKEIT

Für Sachaussagen über Produkte oder Leistungen des Kunden gegenüber seinen Geschäftspartnern oder der Öffentlichkeit ist der Kunde selbst verantwortlich. Die B2G haftet ebenfalls nicht für die rechtliche Zulässigkeit, beispielsweise urheber- oder markenrechtlichen Schutz- oder Eintragungsfähigkeit, der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen oder Entwürfe.

HONORARE 

Die Honorare richten sich in Aufwand und Höhe nach der getroffenen Vereinbarung (ggf. auf Basis des erstellten Angebots).. Die Beratungsleistung erfolgt nach Treu und Glauben und wird der B2G im Rahmen der Rechnungslegung in der Regel nach Kalendertagen (Tagessätzen) dokumentiert. Ein Nachweis im Sinne einer Dokumentation der einzelnen Tätigkeiten ist nicht geschuldet und kann vom Kunden nicht verlangt werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Gegenleistung (Zahlung) aufgrund eines nicht vollständigen Tätigkeitsnachweises zu verweigern oder zu kürzen. 

Unsere Kunden erhalten in vielfältiger Weise von uns Leistungen, denen rechtlich geschützte Güter zugrunde liegen oder beigegeben sind…

URHEBER- UND PERSÖNLICHKEITSRECHTE

Die Arbeitsergebnisse der B2G sind beispielsweise durch Urheber- oder Leistungsschutzrechte oder durch wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz geschützt. Auch wenn solche Rechte nicht in jedem Einzelfall ausgewiesen werden, besteht der Rechtsschutz kraft Gesetzes. Hierzu zählen etwa Filme, Fotos, Zeichnungen, Skizzen, Texte, Tabellen, Datenbanken Konzepte, Gestaltungen, Grafiken u.v.m. Darüber hinaus gelten für Personen (etwa im Bereich Booking) Persönlichkeitsrechte, beispielsweise am eigenen Bild, Performance oder Stimme. 

Die B2G steht für den Schutz der Persönlichkeitsrechte ihrer Kunden ein und erwartet dies auch vom Kunden. Wir weisen drauf hin, dass etwa das Recht am eigenen Bild (Foto, Videoclip, Zeichnung etc.), Stimme (Gesang, Text etc) oder Performance (Auftritt, Darbietung etc.) grundsätzlich die Rechte geschützt sind und ausschließlich der Verfügung durch die jeweilige Person unterliegen. Dies gilt für jede Art von Medium (online, offline, TV etc.). Im Zweifel hat der Nutzer solcher Rechte die Pflicht, seine Berechtigung nachzuweisen. Vor allem bei Fällen von Werbung, intimen Darstellungen oder herabwürdigenden Kontexten können sonst Forderungen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld entstehen. 

NUTZUNGSRECHTE

Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars einfache Nutzungsrechte an den von der B2G im Rahmen der Kooperation gefertigten oder überlassenen Arbeitsergebnissen. Die Einräumung der Nutzungsrechte gilt für die vertraglich vereinbarte oder für den Vertragszweck notwendige Nutzung auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Die Einräumung ist nach dem Ende der Vertragsbeziehung jederzeit widerruflich. Soweit diese Arbeitsergebnisse rechtlichem Schutz unterliegen, dürfen sie nicht verändert werden. Bei der vertragsgemäßen Verwendung ist stets die B2G als Urheber anzugeben „©“. Sofern der Kunde im Rahmen der Zusammenarbeit rechtlich geschütztes Material an die B2G übergibt, gilt diese Vereinbarung (Nutzungsrechte etc.) sinngemäß auch für die B2G.

Eine Übertragung der Arbeitsergebnisse an Dritte steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der B2G. Eine Zustimmung muss vorab angefragt werden und kann nur in Textform erteilt werden; sie wird in der Regel von der Zahlung einer angemessenen, zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht. 

Booking

Die B2G vermittelt dem Kunden nach dessen Wünschen Künstler, Celebrities, Artisten, Schauspieler, Moderatoren, Influencer etc. (Booking).

Leistungen

Die B2G vermittelt dem Kunden nach dessen Wünschen Künstler, Celebrities, Artisten, Schauspieler, Moderatoren, Influencer etc. (Booking). Die Vertragsbeziehung zu dem Künstler kommt – sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart – ausschließlich mit dem Kunden zustande. Der Kunde sichert dem vermittelten Künstler zusätzlich und eigenständig die Leistungen gemäß Preisliste („Leistungen Booking“) zu. 

Umsetzung

Der Künstler unterliegt weder in der Content- noch in der Programmgestaltung, noch in seiner Darbietung, Weisungen des Kunden. Der Kunde akzeptiert die übliche Art und Weise des Künstlerengagements. Ein Briefing mit den wichtigen Informationen und Details, welches mindestens 72 Stunden vor Auftritt oder Engagement oder Contenterstellung des gebuchten Künstlers vom Kunden geschickt werden muss, schafft den Rahmen für die gestalterische Umsetzung. 

Persönlichkeitsrechte

Wir weisen darauf hin, dass die Nutzung von Persönlichkeitsrechten des Künstlers (Bild, Stimme etc.) von einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Künstler abhängt. Solch eine Rechteübertragung kann aus der Vereinbarung des Kunden mit der B2G nicht abgeleitet werden.

Steuern und Abgaben

Wir weisen ausdrücklich auf die Regelungen zur Übernahme von Steuern und Abgaben, bspw. GEMA, KSK, durch den Kunden hin. 

Absage oder Abbruch

Eine Absage oder Abbruch des Engagements entbindet den Kunden nicht von der Zahlungsverpflichtung gemäß dieser Vereinbarung mit der B2G – es sei denn, die B2G trifft an Absage oder Abbruch ein direktes Verschulden. Der Kunde trägt Sorge für die Sicherheit der Mitwirkenden und deren Eigentum. Er erklärt ausdrücklich, für Beschädigung oder Verlust von Eigentumsgegenständen des Künstlers unabhängig von eigenem Verschulden auf Ersatz zu haften. Der Kunde sichert eine Versicherung der Künstler gem. den gesetzlichen Bestimmungen zu.

Uns sind die Sicherheit und Integrität der Daten unserer Kunden und der eigenen sehr wichtig. B2G und Kunde nutzen in der Regel digitale Kommunikation. Vertragliche Leistungen werden überwiegend auf digitaler Basis erbracht (E-Mail, Messenger-Apps, Dateien/File-Transfer, Web-Pages etc.). Der Kunde erklärt sich ausdrücklich mit der Nutzung dieser Dienste einverstanden sofern er im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht. 

Hard- und Software

Die B2G nutzt marktübliche Hard- und Software und beugt Schäden durch Schadsoftware, Datenverlust oder sonstige technische Defekte durch gängige Sicherungsmaßnahmen vor (bspw. Virenschutzprogramm). Die Vertragsparteien sind sich dennoch einig, dass ein vollständiger Schutz elektronischer Systeme nicht gewährleistet werden kann. Die B2G haftet nicht für Schäden, die durch Dateien oder Datenträger oder durch sonstige elektronische Kommunikation entstehen, es sei denn im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Kein Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sind Schäden, die ganz oder teilweise durch Software- oder Computerausfälle, Übertragungsstörungen oder Einflüsse Dritter (bspw. Provider) verursacht wurden. 

Der Kunde verpflichtet sich, die bei Nutzung digitaler Dienste üblichen aktuellen Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen (jeweils aktuelle Software, Virensoftware, Firewall, Datensicherungssysteme etc.). Er gewährleistet, dass überlassene Dokumente oder Daten sicher und frei von Rechten Dritter sind. Der Kunde stellt die B2G insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

Datenüberlassung

Soweit die B2G dem Kunden Daten überlässt, geschieht dies grundsätzlich zum Zwecke und im Rahmen der Vertragserfüllung. Weitergehende Rechte, insbesondere über das Vertragsende hinaus, an diesen Daten sind nicht vereinbart. Auf Verlangen der B2G hat der Kunde die Daten zu löschen und die Löschung nachzuweisen oder glaubhaft zu machen. Soweit eine Überlassung von Daten an den Kunden stattfindet, dürfen diese nicht ohne gesondert zu erklärende Zustimmung der B2G verändert oder weitergegeben werden; die Zustimmung wird in Regel von einer gesonderten Honorierung abhängig gemacht. 

Uns ist insbesondere auch der Schutz personenbezogener Daten (Datenschutz) wichtig. Wir verarbeiten personenbezogene Daten der Kunden und deren Mitarbeitern im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Diese Daten nutzen wir ausschließlich zur Abwicklung der Vertragsbeziehung und Kundenpflege.

Der Künstler verpflichtet sich:

  • Einreise-/ Infektionsschutzbestimmungen (Covid 19) selbständig auf seine persönliche Situation hin zu kontrollieren
  • auf Anfragen seitens der Agentur sowie auf zur Unterschrift vorliegende Verträge innerhalb von 48 Stunden zu reagieren
  • Briefings sorgsam zu lesen und einzuhalten
  • Insights von Kooperationen selbständig nach 48 Stunden zu schicken
  • pünktlich zu Terminen zu erscheinen. Im Falle von Verspätungen muss der Künstler rechtzeitig informieren.
  • Vor allen neuen Kooperationen einmal seine vollständigen Insights zu schicken (v.a. Overview, Länderverteilung, Genderverteilung, Storyviews. 
  • Alle zwei Wochen selbständig seine aktuellen Insights (Storyviews) zu schicken
  • im Falle von Abweichungen der Storyviews um mehr als 25% eine Option der Verbesserung anzubieten (beispielsweise Reminder)
  • nicht über Vertragsinhalte zu sprechen

Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen